
Grundsätzlich darf ein Patient Methylphenidat in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- und einführen. Jedoch gibt es je nach Reiseziel unterschiedliche Regelungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.
Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens
Zu den Staaten des Schengener Abkommens zählen derzeit:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen kann die Mitnahme mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung erfolgen. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle erhältlich oder kann direkt von der Internetseite ausgedruckt werden:
Die Bescheinigung muss durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden.
Folgende zentrale Stelle ist in Deutschland zur Klärung auftretender Fragen zuständig:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40190 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 855 – 3591
Fax: 0221 / 855 – 3662
Fürstenwall 25
40190 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 855 – 3591
Fax: 0221 / 855 – 3662
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder muss die Rechtslage in dem jeweiligen Land vor Reiseantritt individuell geklärt werden. Sind Genehmigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln erforderlich, können diese von den entsprechenden Überwachungsbehörden erhalten werden. In Deutschland erteilt die diplomatische Botschaft des Reiselandes dazu nähere Auskünfte.
Bei Reisen in andere Länder muss die Rechtslage in dem jeweiligen Land vor Reiseantritt individuell geklärt werden. Sind Genehmigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln erforderlich, können diese von den entsprechenden Überwachungsbehörden erhalten werden. In Deutschland erteilt die diplomatische Botschaft des Reiselandes dazu nähere Auskünfte.
